Statusmeldung

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Holen aus dem Frei (bei ungeplanten Personalausfällen)

Darf eine Mitarbeiter/in aus ihrer Freizeit geholt werden, z.B. bei plötzlicher Erkrankung einer Kollegin?


Nein. Grundsätzlich bedeutet Freizeit, dass die Mitarbeiter/in nicht verpflichtet ist, erreichbar zu sein. Sie braucht also das Diensthandy nicht eingeschaltet lassen, sie muss nicht arbeitsfähig sein und sie muss sich auch nicht in der Nähe des Arbeitsortes aufhalten.


Lösung: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Rufbereitschaft anzuordnen. Die MAV kann diesbezüglich mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung schließen, die z.B. auch die Reihenfolge der Personen festlegt, die Rufbereitschaft zu leisten haben. § 40 d MVG.

 

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