Statusmeldung

preprocess_page

Aktuelles

Handlungshilfe Mitbestimmung bei Dienstplänen

Der Dienstplan ist das zentrale Organisations- und Steuerungselement des Dienstgebers. Er übt damit sein Direktionsrecht über die Verteilung der Arbeitszeit aus. In der Regel wird diese Verantwortung an Dienstplaner*innen delegiert, die mehr oder (meist) weniger firm in den einschlägigen rechtlichen Grundlagen sind. Umso wichtiger ist es, dass die MAVen den Dienstplänen zustimmen und die Dienstpläne kontrollieren. Im § 40 Buchstabe d MVG-EKD ist die Mitbestimmung dazu normiert. Regelungen zur Arbeitszeit dienen dem Gesundheits­schutz der Mitarbeitenden. Werden diese unterlaufen (z.B.

Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Inflationsausgleichsprämie und Entgelterhöhung in den AVR-Bayern

Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern hat am 13. Juli einen Inflationsausgleich und Entgeltsteigerungen in den AVR-Bayern beschlossen. Die Arbeitnehmer:innen, auf deren Arbeitsvertrag die AVR-Bayern Anwendung finden, erhalten in 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € und ab Dezember 2024 eine Entgeltsteigerung.

Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Dienstvereinbarung für kurzfristige Vertretung anstreben

§ 3 Abschnitt III Anlage 11 AVR-Bayern regelt, dass für das kurzfristige Einspringen ein Zuschlag von EUR 60,00 bezahlt wird, wenn die MitarbeiterIn an diesem Tag an sich frei hätte und die Anordnung, einzuspringen, bis zu 48 Stunden vorher erfolgt. Eine Dienstvereinbarung ist hierfür nicht Voraussetzung, sollte jedoch seitens der MAV angestrebt werden: