Der Dienstplan ist das zentrale Organisations- und Steuerungselement des Dienstgebers.
Er übt damit sein Direktionsrecht über die Verteilung der Arbeitszeit aus. In der Regel wird diese Verantwortung an Dienstplaner*innen delegiert, die mehr oder (meist) weniger firm in den einschlägigen rechtlichen Grundlagen sind. Umso wichtiger ist es, dass die MAVen den Dienstplänen zustimmen und die Dienstpläne kontrollieren. Im § 40 Buchstabe d MVG-EKD ist die Mitbestimmung dazu normiert. Regelungen zur Arbeitszeit dienen dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Werden diese unterlaufen (z.B. Pausen, Ruhezeiten), dann hat das über kurz oder lang Einfluss auf die Krankenstände. Daher lohnt sich die Mühe und der eine oder andere Konflikt. Gute Dienstpläne erhalten die Gesundheit und schaffen Vertrauen.
Der AK Dienstplan hat sich viele Gedanken über die Mitbestimmung zum Dienstplan gemacht. Sehr viele MAVen wissen nicht genau, wie sie damit umgehen sollen und lassen es daher gleich ganz. Damit der Einstieg gelingt, findet ihr darin ein paar Möglichkeiten, sich der Umsetzung dieser im MVG beschriebenen Pflicht zu nähern.
Die Handlungshilfe Mitbestimmung bei Dienstplänen steht nun zum Download bereit.
Wer Interesse an der Mitarbeit im AK Dienstplan oder anderen Arbeitskreisen des GA Diakonie hat, findet hier Infos zu Ansprechpersonen und Terminen. Die Arbeitskreise finden in der Arbeitszeit der eigenen MAV Tätigkeit statt und sind offene/freiwillige Treffen.
Bildquelle: Schichtplan-Fibel, ver.di