Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Diakonie Szene 1

Endlich Mitbestimmung fast auf Augenhöhe

EKD Synode beschließt Änderungen des MVG.EKD
 

Auf einem langen Weg ist ein weiteres sehr wichtiges Zwischenziel erreicht. Mitarbeitervertretungen sind in ihren Rechten gestärkt worden und können zukünftig bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit den Leitungen auf Augenhöhe verhandeln.

Die Synode der EKD hat verpflichtende Einigungsstellen mit Wirkung ab 2020 in das MVG.EKD hineingeschrieben. Damit hat die alte Konfliktlösung des MVG.EKD, mit der Zuständigkeit der Kirchengerichte, die nur eine rechtliche Prüfung anstellen konnten, ein Ende. Bislang konnten sich die Leitungen mit ihren Vorstellungen fast immer durchsetzen.

Künftig müssen sich die Leitungen in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten, ernsthaft mit den Argumenten der Mitarbeitervertretungen auseinandersetzen. Ziel ist die Einigung im Betrieb. Denn bei Nichteinigung kann die Einigungsstelle angerufen werden, die dann ihrerseits eine verbindliche Regelung beschließt,  die unmittelbar gilt. Leider gilt dies (noch) nicht im Falle der von der MAV nach § 47 MVG.EKD erfolgten Initiativanträgen.

Neben dieser zentralen Forderung nach Einigungsstellen, ist eine zweite wichtige Forderung der Interessenvertretungen der Beschäftigten der Ev. Kirche und ihrer Diakonie erfüllt worden. Zukünftig darf Jede und Jeder, die/der in der Einrichtung arbeitet auch in die Mitarbeitervertretung gewählt werden. Die als ACK Klausel benannte Vorschrift, dass nur Mitglieder einer christlichen Kirche gewählt werden dürfen, ist im neuen MVG.EKD nicht mehr enthalten.
 

Weitere verabschiedete Änderungen
 

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden künftig dieselben Aufgaben und Rechte haben wie ihre Kolleginnen und Kollegen im weltlichen Bereich.

  • Ferner wurde die Frist zur Anrufung des Kirchengerichts verlängert, so dass die Mitarbeitervertretung nicht -wie häufig in der Vergangenheit – schon während der noch laufenden Gespräche in der Einrichtung das Kirchengericht fristwahrend anrufen musste, was die Verhandlungen natürlich belastete.
  • Des Weiteren konnten einige Verschlechterungen abgewehrt werden. Allen voran eine geplante Verschlechterung der Mitbestimmung bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, dem zentralen Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretungen.

 

Dieser Erfolg ist auf jahrelange konsequente Arbeit der Mitarbeitervertretungen und ihrer Zusammenschlüsse zurückzuführen. Nicht zuletzt auch auf die mit Hilfe der Gewerkschaft ver.di erfolgreich durchgeführten Aktionen, wie z.B. am vergangenen Sonntag vor der EKD-Synode und der Unterschriftensammlung, bei der knapp 20.000 Unterschriften zusammengekommen sind.

Alle weiteren Änderungen treten auch in Bayern zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Vorbehaltlich veröffentlichte Beschlüsse der Synode zum MVG.EKD   >> hier

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