Wahlversammlung am 5. Juli
Gesamtausschuss Diakonie wird neu gewählt
Am Dienstag, dem 05.07.2022 treffen sich die Delegierten der Mitarbeitervertretungen der bayerischen Diakonie zu ihrer turnusmäßigen Wahlversammlung. Nach Abschluss der Neuwahl der örtlichen Gremien müssen die Delegierten entscheiden, wer ihre Interessen auf der Landesebene für die nächsten vier Jahre vertritt. Dem Gesamtausschuss gehören 13 Mitglieder an, davon werden sechs in den jeweiligen Kirchenkreisen bestimmt. In einem zweiten Wahlgang werden dann die anderen sieben Mitglieder bayernweit gewählt. Zur Wahlversammlung in der Meistersingerhalle werden circa 300 Delegierte erwartet.
Der Gesamtausschuss hat folgende Aufgaben: Beratung, Unterstützung und Information der MAVen, Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs sowie Förderung der Fortbildung. Werden Dienstgebern Missstände beim Vollzug des MVG sowie in arbeitsrechtlichen Fragen vorgeworfen, können sich MAVen an den GA wenden. Darüber hinaus macht sich der GA aber auch grundsätzliche Gedanken über arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen.
Hier besteht Handlungsbedarf. Zum einen gibt es maßgebliche strukturelle Mängel im Mitarbeitervertretungsgesetz, so zum Beispiel durch die Fristen bei der Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei Arbeitszeiten, bei der Bildung von Gesamt-Mitarbeitervertretungen oder den massiv eigeschränkten Möglichkeiten zur Bildung von Vertretungen für Jugendliche und Auszubildende(JAVen). Zum anderen hat sich die neue Bundesregierung vorgenommen gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Dieser Prüfauftrag muss auch beinhalten, dass die betrieblichen Interessenvertretungen bzw. ihre überörtlichen Vertretungen wie die Gesamtausschüsse gehört werden.
Der Gesamtausschuss Diakonie steht zudem im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Diakonie Bayern, um auch hier relevante Fragen rund um die betriebliche Mitbestimmung, den Fachkräftemangel und die damit verbundene hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen zu erörtern. Ein erstes Gespräch mit der neuen Präsidentin, Frau Dr. Sabine Weingärtner hat im Rahmen der letzten Sitzung des scheidenden Gesamtausschusses bereits stattgefunden.
Für den Gesamtausschuss gibt es insgesamt Freistellungen im Umfang von 150 % bzw. 1,5 Vollzeitstellen. Er ist zuständig für Anliegen aus den MAVen, nicht von einzelnen Beschäftigten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich ggf. an den GA wenden, wenn sie keine MAV vor Ort haben und/oder bei der Bildung einer MAV Unterstützung wünschen. Für Einzelberatungen darüber hinaus fehlt die Rechtsgrundlage.
Es ist geplant, dass sich der neu gewählte Gesamtausschuss dann eine Woche später am 12.07. konstituiert. Tags darauf, also am 13.07. werden dann noch die beratenden Vertreter*innen der SBVen und der JAVen im Gesamtausschuss in getrennten Versammlungen gewählt.