Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen – ein Vorbild für das MVG-EKD!
Bundestag und Bundesrat haben am 21. bzw. 28.05.2021 das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (sog. Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen.
1. Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
(Anm.: Die Neuregelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG n. F.) haben keine Auswirkungen auf das MVG-EKD bzw. die Wahlordnung-MVG. Allerdings könnten die Neuerungen Anregung für eine Reform von MVG-EKD und WahlO-MVG sein.)
Absenkung des Wahlalters:
Das Alter für das aktive Wahlrecht wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt (§ 7 BetrVG neue Fassung) – das Alter für das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren.