Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes – quo vadis?
Der Gesamtausschuss der Diakonie Bayern setzt sich ein für ein Stärkung der Rechte der MAVen.
Bereits nach der letzten Tagung der Synode der EKD im November letzten Jahres zeichnete sich ab, dass eine erneute Änderung des MVG-EKD auf den Weg gebracht werden soll. Zum einen stehen die beiden großen Kirchen unter Legitimationsdruck, da die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Prüfauftrag festgeschrieben hat, inwiefern das kirchliche dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Zum anderen gibt es im MVG auch eine Reihe praktischer Probleme, die es den Interessenvertretungen in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie schwer macht ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Abgesehen davon bleiben natürlich einige Rechte und die Ressourcen der MAVen hinter dem staatlichen Recht zurück.